Vor der Gründung einer Zeitarbeitsfirma sollten Sie, als Unternehmer, sich Gedanken über die Wahl der Rechtsform machen. Sie können eine Zeitarbeitsfirma gründen entweder  als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft.

Eine Zeitarbeitsfirma gründen ist erlaubnispflichtig

Eine Zeitarbeitsfirma gründen setzt  eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung voraus. Zur Erlangung der Lizenz für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist es nötig, einen entsprechenden Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit zu stellen. Zur Beantragung der Erteilung einer AÜG-Erlaubnis bei der zuständigen Bundesregionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit ist eine Vielzahl an Einreichungen von diversen Verträgen und Zeugnissen erforderlich. Nur dann werden Sie den bürokratischen Anforderungen des Arbeitsamtes gerecht. Einen Überblick dazu können sie sich direkt bei der Bundesagentur für Arbeit verschaffen, indem Sie auf den Link klicken. Wer eine Zeitarbeitsfirma gründen möchte, kann sich auch bei der  Bundesagentur informieren.

Angebotsliste

  • Handelsregisterauszug
  • Bescheinigung der Krankenkasse
  • Muster des Arbeitsvertrages
  • Muster des Überlassungsvertrages.
  • Nachweis über liquide Mittel. Es sind je Leiharbeitnehmer 2000 Euro an Bonität nachzuweisen, jedoch mindestens 10.000 Euro
  • Gesellschaftsvertrag / Bescheinigung der Berufsgenossenschaft

Die Zuverlässigkeit des Antragstellers

Eine Zeitarbeitsfirma gründen benötigt einen zuverlässigen Antragsteller. Neben den oben in der Aufzählung enthaltenden Punkten ist die Zuverlässigkeit des Antragstellers nachzuweisen, durch  ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzanzamt. Sollten die Prüfungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit bei der Bewertung der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers darauf hindeuten, dass die Wahrscheinlichkeit genügend ist, der Antragsteller werde sich nicht ausreichend an die Bestimmungen halten, kann die Erlaubnis auf gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung versagt werden.

 Bestehende GmbH kaufen und zwar mit AÜ-Erlaubnis

Eine bestehende GmbH kaufen lautet die Devise! Anstatt eine Zeitarbeitsfirma gründen vermeidet der Kauf einer  bereits gegründeten GmbH oder  gegründeten UG unnötige Bürokratie, lange Wartezeiten und viel Laufereien. Deshalb haben wir für Sie bereits bestehende GmbH und  bestehende UG gegründet. Wie erwähnt, wurde die Lizenz zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung schon beantragt. Bei Kauf einer bestehenden GmbH ( Vorrats GmbH kaufen )oder Kauf einer bestehenden UG(haftungsbeschränkt) ( Vorrats UG kaufen ) mit AÜG-Erlaubnis bleibt der Rechtsträger sogar bestehen, wenn Sie die Firma umbenennen. Dieses ist durch notarielle Umschreibung ohne weiteres möglich. Die Bundesagentur für Arbeit wird Ihnen das sicher bestätigen. Zu beachten ist hier lediglich, dass der neue Geschäftsführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, damit die bereits erteilte Lizenz aufrecht erhalten werden kann. Falls Sie selbst keine Zeitarbeitsfirma gründen möchten, sondern kaufen, haben wir das bereits für Sie erledigt. Daher  reservieren wir Ihnen gern kostenlos und unverbindlich einen entsprechenden Rechtsträger.

Zeitarbeitsfirma gründen oder kaufen

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